Vorstand
Der Vorstand der Fächergruppe 1
Die Leitung der Fächergruppe obliegt dem Vorstand. Dem Vorstand der Fächergruppe 1 gehören gemäß § 4.3 GesO folgende Mitglieder der Institute der Fächergruppe an:
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Je drei Mitglieder der Gruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
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Je ein/e VertreterIn der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Je ein/e VertreterIn der Gruppe der Studierenden
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Je ein/e VertreterIn der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen