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Der Vorstand der Fächergruppe 1

Die Leitung der Fächergruppe obliegt dem Vorstand. Dem Vorstand der Fächergruppe 1 gehören gemäß § 4.3 GesO  folgende Mitglieder der Institute der Fächergruppe an:

  • Je drei Mitglieder der Gruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

  • Je ein/e VertreterIn der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Je ein/e VertreterIn der Gruppe der Studierenden

  • Je ein/e VertreterIn der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen